Tanzverbot in der Schweiz
Status Quo!
Das Tanzverbot ist kantonal geregelt. Derzeit (2012) existieren unter dieser Bezeichnung in sechs Kantonen Vorschriften für hohe Feiertage, nämlich in den Kantonen Aargau,[38] Glarus,[39] Uri, Obwalden, Solothurn und Appenzell Innerrhoden.[40][41]
Im Kanton Appenzell Innerrhoden befürwortete der Grosse Rat Anfang Februar 2009 nach Kritik aus katholischen Kreisen die Beibehaltung des Tanzverbots über die Karwoche.[42]
Im Kanton St. Gallen sind öffentliche Veranstaltungen nicht-religiöser Art an hohen Feiertagen verboten, ausgenommen in geschlossenen Räumen und mit weniger als 500 Personen.[43]
Im Aargau schränkt die Bestimmung im kantonalen Gastgewerbegesetz die Öffnungszeiten an fünf hohen Feiertagen wie Karfreitag, Ostern, Pfingsten und Weihnachten ein. Die Gastwirtschaftsbetriebe müssen um 00:15 Uhr schließen – statt wie an anderen Tagen um zwei Uhr. Oder mit Bewilligung der Gemeinde sogar erst um vier Uhr. Ein eigentliches Tanzverbot besteht im Aargau jedoch seit 1997 nicht mehr. Das Tanzen sowie öffentliche Tanz-, Kultur- und Konzertveranstaltungen sind an allen christlichen Feiertagen erlaubt.
In allen anderen Kantonen existiert kein Tanzverbot mehr, zuletzt hoben der Kanton Luzern im Jahr 2009 und der Kanton Baselland 2011 ihr bis dahin bestehendes Tanzverbot auf.[44][45]
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Tanzverbot#Schweiz
Kantonale Initiative im Aargau 2013 - 2016
Weg des Tanzverbotes mit dem Ziel, das TanzverbotWeg im Aargau über eine kantonale Initiative die Streichung eines einzelnen Gesetzesartikel zu erreichen:
§ 4 Abs. 3 (GGG): An Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, am Weihnachtstag sowie am jeweils darauf folgenden Tag sind die Gastwirtschaftsbetriebe um 00.15 Uhr zu schliessen.
Diese Homepage wurde 2013 anlässlich der Lancierung der kantonalen Initiative Tanzverbotweg erstellt.
Für die Abstimmung im Kanton Aargau wurde die Seite aufgefrischt und kann unter dem Link angefügten Link aufgerufen werden.
Nach dem sehr knappen Ausgang der Abstimmung wird das Ausgeh- und Tanzverbot im Aargau in den einzelnen Gemeinden und Städten im Aargau nach Antragsverfahren pro Anlass und Organisator bewilligt .
Grundlagen und Formula
Die kantonalen Regelungen brauchen entsprechende Texte und bieten unterschiedliche Möglichkeiten, diese alten Verdikte wieder in die Vergangenheit zu senden
Geschenke
Für Unterschriftensammlungen dürfen keine Geschenke für eine Signatur bezahlt werden
Banden bilden
Für das erfolgreiche Durchführen einer Kampagne suche gleichgesinnte Personen, Parteien, Verbände, Organisationen, usw.
Entertainment
Das Wichtigste von Anfang bis am Schluss. Der Spass und die Freude an der Sache darf nicht zu kurz kommen.
Bleib mit uns im Kontakt
Für den Aargau sind bis jetzt keine weitere Aktionen geplant
Unsere Organisation
Das Team
Für jede Idee muss eine betroffene Person aktiv werden. Mit den Geburtstagen an den hohen Feiertagen und den damit einhergehenden eingeschränkten Partys war eine Lancierung einer kantonalen Initiative naheliegend.
Jede Aktion kann noch so gut sein, wenn niemand davon Wind bekommt, kann sie nie aus dem Starthafen los segeln.
Gemeinsame Statements, Sammelaktionen, Zähl- und Trinkevents bis zu Flyern, SocialMedia Betreuung, Interviews und vielem mehr geht im Team und auch Parteienübergreifend immer einfacher von der Hand.
Alle Frontrunner sind froh, wenn der Rücken freigehalten wird und die anfallenden Fleissarbeiten mit Sorgfalt, Präzision und Durchhaltewillen erledigt werden.